1¾«ī\¼ĆĆÅĘĘSTANDARD.DFVDSK520_PĒ@ŹÅņÄĆÅRDer gr”įte Parteien-Finanz-Skandal in der Geschichte Deutschlands - kaum jemand kennt ihn (Berlin. 9.12.2001 - hfw) Als sich am Abend des 21. Oktober 2001 nach dem Besuch der "Wahlparty" im Preuįischen Landtag zuf„llig eine Gelegenheit zu einem Gespr„ch mit dem Bundestagsabgeordneten Christian Str”bele ergab, h”rte ich zu meinem Erstaunen, dass er bekannte, nicht zu wissen, was der "Putnik-Deal" sei. Ich nutze deshalb die Gelegenheit und gebe hier im Wortlaut die Darstellung des Putnik-Deals in einer Bundestagsdrucksache wieder: Auszug aus der Drucksache 13/10900 des Deutschen Bundestages - 13. Wahlperiode (S. 204 - 208): Exemplarischer Einzelfall von Verm”gensverschiebungen durch die SED/PDS: "Putnik-Deal" Vorbemerkung Eine der gr”įten bekanntgewordenen Verm”gensverschiebungen der SED/PDS war der sog. Putnik-Deal, in dem die Partei insgesamt 107 Mio. DM durch Verbringung ins Ausland dem Zugriff der UKPV entziehen wollte. Der Untersuchungsausschuį hat sich durch umfangreiche Aktenauswertungen sowie Zeugenvernehmungen mit diesem Fall besch„ftigt und unten dargestellte Feststellungen getroffen. Die unmittelbaren Tatbeteiligten haben in ihren Vernehmungen den Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten best„tigt (vgl. Protokoll Nr. 36, Zeugen Wolfgang Pohl und Wolfgang Langnitschke, Protokoll Nr. 38, Zeugen Karl-Heinz Kaufmann und Heinz Klostermann sowie Protokoll Nr. 81, Zeuge Bruno Mahlow). Sachverhalt Trotz vielf„ltiger bereits getroffener Maįnahmen zur "Verm”genssicherung" verfgte die PDS im Sommer 1990 immer noch ber ein sehr groįes Barverm”gen. Daher beauftragte das Pr„sidium der PDS den stellvertretenden Parteivorsitzenden Wolfgang Pohl und den Leiter des Bereichs Parteifinanzen, Wolfgang Langnitschke, Gelder der Partei unter Zuhilfenahme der KPdSU ins Ausland zu transferieren. Zur Verschleierung der šberweisungen wurde die M”glichkeit ins Auge gefaįt, hierfr die Konten der in der DDR stationierten sowjetischen Streitkr„fte zu nutzen. In Absprache mit dem Pr„sidium reiste Wolfgang Pohl daher vom 15. bis 16. Juni 1990 nach Moskau, um mit der Parteifhrung der KPdSU M”glichkeiten zur Verbringung der PDS-Gelder zu diskutieren. Eine besondere Rolle spielte bei den Gespr„chen der damalige Gesch„ftsfhrer des Zentralkommitees und vormalige Abteilungsleiter Finanzen der KPdSU, Krutschina. Dieser riet davon ab, die Konten der sowjetischen Streitkr„fte zu nutzen, da sie den bundesdeutschen Beh”rden bereits bekannt waren. Auch die Devisenkonten bei Moskauer Banken hielt er angesichts der Umbruchsituation in der Sowjetunion nicht mehr fr sicher. Vielmehr schlug er vor, Altforderungen eines sowjetischen Unternehmens an die SED als Tarnung fr den Geldtransfer zu nutzen und unter Einbeziehung zuverl„ssiger PDS-Genossen den jederzeitigen Zugriff der Partei auf die berwiesenen Gelder zu sichern. M”glicherweise war es auch Krutschina, der Pohl den damaligen Vorsitzenden der PDS-Kreisorganisation Halle, Karl-Heinz Kaufmann, als Helfer empfahl, da dieser hervorragend Russisch sprach und ber sehr gute Kontakte zu leitenden Funktion„ren in Moskau verfgte. Nach seiner Rckkehr aus Moskau schlug Pohl dem PDS-Pr„sidium vor, den von Krutschina entworfenen Weg zu gehen und unter Einbeziehung Kaufmanns das Geld als fingierte Tilgung von Altschulden auf Auslandskonten eines sowjetischen Unternehmens zu berweisen, fr die allein Kaufmann Vollmacht haben sollte. Das Pr„sidium gab hierzu seine Zustimmung, wollte jedoch nicht in die Details des Plans eingeweiht werden. Zeitgleich zu diesen Planungen fhrte der Vorsitzende der PDS, Dr. Gregor Gysi, im Juni 1990 einen Schriftwechsel mit dem Vorsitzenden der UKPV, Rechtsanwalt Georg Reinicke, in dem er sich erkundigte, welche Verm”gensbewegungen nach Inkrafttreten des Parteiengesetzes zum 1. Juni 1990 noch zul„ssig seien und welche nicht. In seiner Antwort erl„uterte der Vorsitzende der UKPV, daį mit Ausnahme der Erfllung von Rechtspflichten aus Umlaufmitteln und Bewegungen bis 10.000 DM aus Grundmitteln alle Verm”gensbewegungen zustimmungspflichtig waren. Zwischenzeitlich hatte Kaufmann mit Hilfe von KPdSU-Funktion„ren das Moskauer Unternehmen Putnik ausfindig gemacht, das fr die Durchfhrung des Plans geeignet erschien. Zudem kannte er dessen Generalbevollm„chtigten Alexander Popov pers”nlich. In der Folge arbeiteten Pohl, Langnitschke und Kaufmann die Details des Planes aus. Mit Datum vom 18. August 1990 lieį sich Kaufmann vom Unternehmen Putnik eine Generalvollmacht ausstellen, die ihn zum allein Zeichnungsberechtigten fr neu einzurichtende Konten im Ausland bestimmte. Auįerdem konstruierte Kaufmann eine umfangreiche Legende, indem er Altforderungen des Unternehmens Putnik gegenber der SED erfand und entsprechende Mahnschreiben verfaįte. Diese Schreiben lieį er anschlieįend von Popov unterzeichnen. Laut der fingierten Forderungen schuldete die SED dem Unternehmen Putnik 25 Mio. DM fr die Errichtung eines "Zentrums der Internationalen Arbeiterbewegung ", 70 Mio. DM fr die Ausbildung von 350 Studenten aus der Dritten Welt und weitere 12.012.650 DM fr die ophtalmologische Behandlung der Studenten. In Absprache mit dem PDS-Pr„sidium wurde Kaufmann durch Pohl und Langnitschke erm„chtigt, 3% des Gesamtbetrages, d. h. ca. 3,2 Mio. DM, fr Unkosten und anfallende Provisionen zu verwenden. Auįerdem wurde er angewiesen, das Geld m”glichst gewinnbringend anzulegen. Der in Finanztransaktionen v”llig unerfahrene Kaufmann nahm sodann Kontakt mit dem ehemaligen Vorsitzenden der DKP in Nordrhein-Westfalen auf, der ihm bei der Suche nach vertrauenswrdigen Helfern aus dem Kreis der DKP behilflich sein sollte. Dieser empfahl den in Berlin (Ost) ausgebildeten frheren KPD-Funktion„r Heinz Klostermann, der in Bocholt ein Unternehmen fr Im- und Export, Immobilienhandel und Verm”gensverwaltung betrieb. Gegen eine Provision in H”he von einer Mio. DM sagte Klostermann bereitwillig seine Hilfe zu und fhrte Kaufmann bei der Dresdner Bank in Bocholt ein, wo auch er selbst sein Unternehmenskonto fhrte. Unter Vorlage der Generalvollmacht des Unternehmens Putnik er”ffnete Kaufmann am 28. August 1990 dort ein Konto mit der Bezeichnung Putnik Export-Import. Als Zweck des Kontos gab er gegenber der Bank an, er wolle als Bevollm„chtigter des Unternehmens Putnik ber das Im- und Exportunternehmen Klostermanns Lebensmittel fr die Ukraine kaufen. Unmittelbar nach der Kontoer”ffnung reisten Klostermann und Kaufmann nach Den Haag, um zwei Gesch„ftspartner Klostermanns zu treffen. Beide waren angeblich in Bankgesch„ften erfahren und sollten Kaufmann hinsichtlich einer gewinnbringenden Anlage der PDS-Gelder beraten. Kaufmann wuįte nicht, daį einer der beiden, ein Rechtsanwalt, zusammen mit zwei weiteren Personen ein Unternehmen betrieb, das u. a. im Zusammenhang mit Drogenschmuggel, Betrug, Hehlerei und anderen Vergehen in Erscheinung getreten war. Die Gesch„ftspartner Klostermanns empfahlen, die erwarteten PDS-Gelder ber das Konto in Bocholt zum Teil in die Niederlande und zu einem weiteren Teil nach Norwegen weiterzutransferieren. Kaufmann begab sich daraufhin nach Oslo und er”ffnete am 12. September 1990 bei der Den Norske Bank ein DM-Konto fr das Unternehmen Putnik. In Oslo lernte Kaufmann auch einen angeblichen Inhaber einer Privatbank kennen. Dieser bot an, gegen eine Provision von 1% bei der Anlage der nach Norwegen zu transferierenden Gelder behilflich zu sein. Kaufmann glaubte diesen Behauptungen ohne weitere šberprfung. Deshalb erfuhr er auch nicht, daį der vorgebliche Inhaber der Privatbank keine Berechtigung zur Ausbung von Bankgesch„ften hatte und gegen ihn wegen verschiedener Finanzstraftaten in Norwegen ermittelt wurde. In der Zwischenzeit veranlaįten Pohl und Langnitschke unter Vorlage der Mahnungen des Unternehmens Putnik die šberweisung der fr den Transfer ins Ausland vorgesehenen PDS-Gelder auf ein von Kaufmann bei der Deutschen Handelsbank unter der Bezeichnung "Putnik" eingerichtetes Konto. Am 13. September 1990 wurden zun„chst 95 Mio. DM aus einer Festgeldanlage berwiesen. Hiervon transferierte Kaufmann am 20. September 1990 25 Mio. DM auf das Putnik-Konto in Bocholt. Fnf Tage sp„ter erschien er bei der Bank in Bocholt und berwies an Klostermann die vereinbarte Provision von einer Mio. DM. Auįerdem hob er 55 000 DM in bar ab, mit denen er von einem der niederl„ndischen Gesch„ftspartner die Unternehmen "Rheinland" und "Mercari" kaufte, die nach seiner Planung in der Zukunft Gewinne fr die PDS erwirtschaften sollten. Zuvor hatte Kaufmann bei der Nederlanske Middenstands Bank in Utrecht ein Konto er”ffnet, wohin er 13 Mio. DM berwies. Dieser Betrag war fr den Erwerb und die Einrichtung eines Gesch„ftshauses in Utrecht vorgesehen, das als Sitz fr die beiden Unternehmen und "Mercari" fungieren sollte. Am 24. September 1990 transferierte Kaufmann weitere 60 Mio. DM aus Berlin nach Bocholt. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Mitarbeiter der Dresdner Bank in Bocholt angesichts der H”he der Kontobewegungen jedoch miįtrauisch und hegten u. a. den Verdacht, daį es sich um veruntreute Gelder des MfS handeln k”nnte. Nach Rcksprache mit der Rechtsabteilung der Dresdner Bank Dsseldorf wurde das Konto daher gesperrt. Mehrere Interventionen Kaufmanns und Klostermanns, um die Bank zur Freigabe des Geldes zu bewegen, blieben erfolglos. Aufgrund der undurchsichtigen Herkunft und Bestimmung der Gelder veranlaįte die Dresdner Bank am 2. Oktober 1990 die Rckberweisung der auf dem Konto in Bocholt verbliebenen 70 Mio. DM auf das Konto des Unternehmens Putnik bei der DHB. Ebenfalls am 2. Oktober erteilte Langnitschke der DHB den Auftrag, 12.012.650 DM der PDS dem Putnik-Konto gutzuschreiben. Somit war der Gesamtbetrag von 107.012.650 DM von der PDS an Kaufmann geflossen. Da der Weg ber das Konto bei der Dresdner Bank in Bocholt nunmehr versperrt war, beschloį Kaufmann in Absprache mit Pohl und Langnitschke, die zuknftigen šberweisungen ins Ausland direkt vom Konto bei der DHB zu t„tigen. So transferierte er am 5. Oktober 1990 70 Mio. DM auf das Putnik-Konto in Oslo und weitere 21 Mio. DM auf das Konto in Utrecht. Doch wie schon zuvor die Dresdner Bank in Bocholt, wurden auch die Den Norske Bank in Oslo und die Nederlanske Middenstands Bank in Utrecht miįtrauisch und informierten die ”rtlichen Polizeibeh”rden. Die Den Norske Bank schrieb den berwiesenen Betrag auch nicht dem Putnik-Konto gut, sondern sperrte ihn auf einem bankinternen Konto. Am 18. Oktober 1990 informierte die norwegische Polizei wegen des Verdachts illegaler Geld-Transaktionen das Bundeskriminalamt (BKA), das die Information zust„ndigkeitshalber an die Berliner Kriminalpolizei weitergab. Dort wurde noch am gleichen Tag ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sowie die PDS-Parteizentrale, die Wohnung Kaufmanns, die Wohnung Klostermanns und dessen Gesch„ftsr„ume durchsucht. Der Durchsuchung der Parteizentrale war am gleichen Tag die Durchsuchung der DHB vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berlin befrchtete, daį die PDS durch die DHB vorgewarnt worden sein k”nnte und ordnete deshalb wegen Gefahr im Verzuge ohne richterlichen Beschluį die Durchsuchung der Parteizentrale an. Auf Verbindungen zwischen der DHB und der Spitze der PDS weist ein bei Langnitschke aufgefundener undatierter Zettel hin, dessen Inhalt lautete: "Genosse Pohl! Feodor Ziesche (Direktor Handelsbank) muį dringend entweder mit Dir oder Gregor sprechen. ... Er meint, es laufen Dinge, welche fr die Partei eine „uįerste Gefahr darstellen. Info von ..." Am Morgen nach der Durchsuchung der Parteizentrale informierten Pohl und Langnitschke den damaligen Vorsitzenden Dr. Gregor Gysi ber die Details des "Putnik-Deals ". Laut Urteil des LG Berlin war Dr. Gysi entrstet ber den Dilettantismus, mit dem die Transaktion durchgefhrt worden war und reiste selbst nach Moskau, wo er mit dem damaligen Deutschlandexperten des ZK der KPdSU, Valentin Falin, verhandelte, um die KPdSU zur Aufrechterhaltung der Legende hinsichtlich bestehender Altforderungen zu bewegen. Zuvor hatte Dr. Gysi bereits den Berater der Internationalen Kommission der PDS, Bruno Mahlow, nach Moskau geschickt. Den Grund fr diese Reise konnte Mahlow in seiner Vernehmung durch den Untersuchungsausschuį nicht in nachvollziehbarer Weise erl„utern. Er sagte aus, er sei in das Bro von Dr. Gysi gerufen worden, wo er auch Pohl angetroffen habe. Von beiden habe er den Auftrag erhalten, beim ZK der KPdSU zu kl„ren, ob die Rechnungen des Unternehmens Putnik berechtigte Altforderungen der Partei darstellten. Hierzu seien ihm Kopien der Rechnungen berlassen worden (Protokoll Nr. 81, S. 7). Dabei wuįten sowohl Pohl als auch - nach den Feststellungen des LG Berlin - Dr. Gysi, daį es sich um ein Scheingesch„ft handelte. Auch nach mehrfachem Vorhalt dieses Widerspruchs blieb der Zeuge Mahlow bei seiner Aussage, ihm seien keinerlei Informationen ber die wahren Hintergrnde des "Putnik-Deals" gegeben worden (Protokoll Nr. 81, S. 8ff.). Die Reisen Dr. Gysis und Mahlows blieben letztlich erfolglos, da die KPdSU jede weitere Untersttzung ablehnte. Sie befrchtete eigenen politischen Schaden, nachdem die Transaktion ”ffentlich geworden war. Nach der Rckkehr Dr. Gysis und Mahlows am Abend des 25. Oktobers fand noch in der Nacht eine Krisensitzung in der Wohnung von Dr. Hans Modrow statt, an der neben den Vorgenannten auch der damalige stellvertretende Vorsitzende und heutige Wahlkampfleiter der PDS, Dr. Andr Brie, sowie Pohl und Langnitschke teilnahmen. Im Ergebnis dieser Besprechung sollten Pohl und Langnitschke am darauffolgenden Tag eine ”ffentliche Erkl„rung abgeben, in der sie die alleinige Verantwortung fr den "Putnik-Deal" bernehmen wrden. W„hrend sich Pohl dazu bereiterkl„rte, lehnte Langnitschke dies aus der šberzeugung heraus ab, im Auftrag der Partei gehandelt zu haben. Vor dem Untersuchungsausschuį bekundete Langnitschke, er habe sich als Bauernopfer gefhlt (Protokoll Nr. 36, S. 173). Im Zuge des bereits erw„hnten Ermittlungsverfahrens wurden Pohl und Langnitschke ab dem 26. Oktober zeitweise in Untersuchungshaft genommen. Als Kaufmann vom Scheitern des "Putnik-Deals" erfuhr, versuchte er zusammen mit Klostermann und den weiteren beteiligten Gesch„ftspartnern, die auf den ausl„ndischen Konten befindlichen Gelder zugunsten der PDS wieder nach Deutschland zurckzu berweisen. Hierzu erteilte er allen drei Personen Generalvollmachten ber die Putnik-Konten. Da alle beteiligten Banken die Guthaben gesperrt hatten, reiste Kaufmann in Begleitung des niederl„ndischen Rechtsanwalts nach Oslo, um dort im Beisein des angeblichen Privatbankiers die Den Norske Bank zur Aufhebung der Sperre zu bewegen. Bei diesem Versuch wurde er am 1. November 1990 in den R„umen der Bank in Auslieferungshaft genommen und am 21. November nach Berlin ausgeliefert, wo er bis zum 8. Mai 1991 in Untersuchungshaft verblieb. Strafverfahren bei dem Landgericht Berlin Aufgrund des oben dargestellten Ermittlungsergebnisses erhob die Staatsanwaltschaft bei dem LG Berlin am 5. April 1991 gegen Wolfgang Pohl und Wolfgang Langnitschke Anklage wegen gemeinschaftlicher Untreue sowie gegen Karl-Heinz Kaufmann und Heinz Klostermann wegen Beihilfe zur Untreue. Mit Urteil vom 20. M„rz 1992 wurden die Angeklagten fr schuldig befunden. Auf die Revisionsantr„ge der Angeklagten hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil am 20. Oktober 1993 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG Berlin zurck. Mit Urteil der 14. groįen Strafkammer des LG Berlin vom 20. Juni 1995 (Az. (514) 22 Js 287/90 KLs (9/93)) wurden die Angeklagten schlieįlich freigesprochen. Nach Auffassung des Gerichts erfllten diese mit ihren Handlungen die Tatbest„nde der Untreue bzw. Beihilfe dazu (õ 266 StGB bzw. õ 163 StGB/DDR n.F.) nicht, da sie im Auftrag und mit Wissen der Verantwortlichen der PDS sowie ohne pers”nliche Bereicherungsabsicht mit dem Ziel gehandelt h„tten, die entsprechenden Gelder fr die PDS zu sichern. Rckfhrung der im Rahmen des "Putnik-Deals" verschobenen PDS-Gelder Am 13. Dezember 1990 hatte Kaufmann bereits durch notarielle Erkl„rungen die ausl„ndischen Banken angewiesen, alle Guthaben an die PDS zurckzuberweisen. Da der angebliche Privatbankier aus Oslo mit dem Versuch gescheitert war, von den bei der Den Norske Bank befindlichen 70 Mio. DM eine Provision in H”he von 2,1 Mio. DM fr sich zu vereinnahmen, wurde der Gesamtbetrag einschlieįlich inzwischen aufgelaufener Zinsen daraufhin an die THA nach Berlin zurcktransferiert. Auch die in Utrecht befindlichen Gelder konnten abzglich der bereits verausgabten 55 000 DM zurckgefhrt werden. Streitbefangen blieb in der Folge lediglich die durch Kaufmann an Klostermann gezahlte Provision von 1 Mio. DM. Hinsichtlich dieses Betrages erwirkte die THA am 29. Oktober 1990 bei dem LG Mnster einen Arrestbefehl und Pf„ndungsbeschluį. Mit der anschlieįenden, durch mehrere Instanzen verlaufenden, Klage mit dem Ziel der Rckfhrung des Geldes zuzglich aufgelaufener Zinsen war die Treuhandanstalt bzw. ihre Nachfolgerin BvS letztlich erfolgreich. Ein entsprechendes Urteil des OLG Naumburg vom 19. Juni 1996 (Az. 8 U 97/95) wurde inzwischen rechtskr„ftig, nachdem der BGH mit Beschluį vom 7. Oktober 1997 (Az. XI ZR 186/96) einen Revisionsantrag der Klostermann Verm”gensverwaltungsgesellschaft mbH nicht zur Entscheidung angenommen hat. Kenntnisse der Verantwortlichen der PDS In seiner Beweisaufnahme ist der Untersuchungsausschuį auch der Frage nachgegangen, welche Kenntnisse zu den Details des "Putnik-Deals" die Verantwortlichen der PDS, d. h. Vorstand und Pr„sidium sowie insbesondere der damalige Parteivorsitzende Dr. Gregor Gysi hatten. W„hrend, wie eingangs bereits erw„hnt, die unmittelbar an der Transaktion beteiligten Personen in ihren Vernehmungen auskunftsbereit waren, haben die damals und gr”įtenteils auch heute noch Verantwortlichen der PDS - nach Auffassung des Untersuchungsausschusses zu Unrecht - mit im wesentlichen gleichlautenden Erkl„rungen in vollem Umfang die Auskunft verweigert (vgl. Protokoll Nr. 81, Zeugen Dr. Bisky, Dr. Brie und Deneke sowie Protokoll Nr. 84, Zeuge Dr. Gysi; vgl. auch Erster Teil, B.V.10. und 12.), obwohl der Fall zum Zeitpunkt ihrer Befragung bereits mit Freispruch rechtskr„ftig abgeschlossen war und das LG Berlin diesen Freispruch damit begrndet hatte, daį in der Putnik-Transaktion keine strafbare Handlung zu sehen sei, weil sie mit Wissen und Billigung des Vorstandes bzw. Pr„sidiums der PDS durchgefhrt worden sei. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch, daį sich Dr. Gysi im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens in Sachen Belvedere Hotel GmbH noch am 30. August 1996 zu einer umf„nglichen Zeugenaussage bereitgefunden hatte. Die Zeugen waren vor ihrer Vernehmung durch das Bundestagsbro von Dr. Gysi ber die Ausschuįdrucksachen, mit denen der Antrag fr ihre Vernehmung begrndet worden war, informiert worden. Die Zeugin Keller, heute Mitarbeiterin im Bundestagsbro von Dr. Gysi, bekundete in ihrer Vernehmung vor dem Ausschuį, die Ausschu įdrucksachen seien von dem Obmann der Gruppe der PDS im Untersuchungsausschuį, Wolfgang Bierstedt, an das Bro des Vorsitzenden der Gruppe der PDS, Dr. Gysi, geleitet worden. Weitere Unterlagen des Ausschusses seien allerdings nicht zu ihrer Kenntnis gelangt (Protokoll Nr. 81, S. 52). Der Zeuge Dr. Brie hat ausgesagt, er habe die seine Vernehmung betreffende Ausschuįdrucksache "vom Bro Gysi" bekommen (Protokoll, S. 46). Der Abgeordnete Bierstedt best„tigte dem Untersuchungsausschuį gegen ber, die Antr„ge dem Bro von Dr. Gysi zugeleitet zu haben. Weitere Unterlagen des Auschusses habe er allerdings nicht dorthin gegeben (Protokoll Nr. 82, S. 5ff.). Die Feststellungen des Untersuchungsausschusses sttzen die Auffassung des LG Berlin, wonach der "Putnik-Deal" mit Wissen und Billigung des Vorstandes bzw. Pr„sidiums der PDS durchgefhrt wurde. So best„tigte der damalige stellvertretende Parteivorsitzende, Wolfgang Pohl, in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuį am 17. Oktober 1996, daį es im Vorstand der PDS Diskussionen ber die Verbringung von Parteigeldern ins Ausland gegeben habe (Protokoll Nr. 36, S. 42-44). Im Nachgang zu seiner Vernehmung konkretisierte er seine von Vorstand und Pr„sidium der PDS erhaltenen Vollmachten hinsichtlich des "Putnik-Deals" folgendermaįen: "All meine Handlungen in dieser Sache beruhten auf den Parteitagsbeschlssen vom 17. Dezember 1989 und dem Beschluį des Parteivorstandes vom 21. Dezember 1989 und den danach folgenden Beschlssen und Festlegungen des Vorstandes und des Pr„sidiums. Der Beschluį des Parteitages legte mir keinerlei Beschr„nkung hinsichtlich der zur Sicherung des Verm”gens zu w„hlenden Mittel auf. Er beschrieb allein Ziel und Ergebnis der Bemhungen, nicht aber den Weg dorthin. ... Ich handelte stets in voller šbereinstimmung mit dem Willen der PDS und auf der Grundlage ihrer Beschlsse." (Protokoll Nr. 36, Erg„nzungen zum Protokoll, S. 2). Ebenso vertrat der Zeuge Langnitschke in seiner Vernehmung durch den Untersuchungsausschuį die Auffassung, daį seine Handlungen im Zusammenhang mit dem "Putnik-Deal" von den Beschlssen des Parteivorstandes bzw. des Pr„sidiums gedeckt waren, da er sich anderenfalls nicht daran beteiligt h„tte (Protokoll Nr. 36, S. 170-171). Auch best„tigte Langnitschke vor dem Untersuchungsausschuį eine frhere Aussage vor der Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berlin, wonach Dr. Gysi nach Bekanntwerden des "Putnik-Deals" in der ÷ffentlichkeit in seinem und Pohls Beisein die Frage gestellt habe, ob und gegebenenfalls wie man die Legende absichern k”nne. Sie seien sodann bereingekommen, hierzu Gespr„che mit der KPdSU zu fhren. Auf Nachfrage best„tigte Langnitschke, daį mit dieser Vorgehensweise erreicht werden sollte, die Angelegenheit weiter zu verschleiern (Protokoll Nr. 36, S. 187). Langnitschke hatte in dieser Vernehmung vor der Staatsanwaltschaft weiterhin ausgefhrt, daį er von Pohl geh”rt habe, daį dieser zusammen mit Dr. Gysi bereits im Mai oder Juni 1990 in Moskau gewesen sei und sie dort mit dem "Leiter Finanzen der KPdSU" ber die Sicherung von PDS-Verm”gen gesprochen h„tten. Pohl stritt hingegen in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuį ab, daį diese Gespr„che in Moskau den von Langnitschke bezeichneten Inhalt gehabt h„tten. Es habe sich dabei nur um einen Erfahrungsaustausch gehandelt (Protokoll Nr. 36, S. 52ff.). Demgegenber bekundete auch Popov, der Kontaktmann Kaufmanns in Moskau, in einer Vernehmung vor der dortigen Staatsanwaltschaft, ihm sei gesagt worden, daį der "Putnik-Deal" bereits von dem ZK der KPdSU sowie den Fhrungsgremien der PDS abgesegnet sei. Er habe auch Kenntnis davon gehabt, daį Dr. Gysi ber alles Bescheid wisse. Wie zuvor bereits das Landgericht Berlin hat auch der Untersuchungsausschuį im Zuge seiner Beweisaufnahme festgestellt, daį die Parteifhrung der PDS ber die Pl„ne informiert war, Gelder der Partei ins Ausland zu verbringen. Ob dem Pr„sidium alle Details des "Putnik-Deals" bekannt waren, konnte nicht abschlieįend gekl„rt werden. Fest steht jedoch, daį die fr die Durchfhrung dieser Transaktion notwendigen Grundsatzentscheidungen durch das Pr„sidium getroffen und entsprechende Vollmachten erteilt wurden. Nach Aussage des Zeugen Langnitschke hat sich Dr. Gysi nach Bekanntwerden des "Putnik-Deals" in der ™ffentlichkeit an dem Versuch beteiligt, die wahren Hintergrnde zu vertuschen und ist zu diesem Zweck selbst zu Verhandlungen nach Moskau gereist. 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